Seit dem Schuljahr 2012/2013 bietet die Franz Sales Wocheler-Schule als sonderpädagogisches Bildungsangebot die Inklusion an einer allgemeinen Schule an. Als Standort für inklusive Bildungsangebote im Grundschulbereich ist im Schulbezirk die Burgbergschule in Überlingen zuständig, für den Sekundarbereich die Wiestorschule (Gemeinschaftsschule) in Überlingen. In begründeten Einzelfällen kann eine Inklusion auch an einer Schule in den Teilorten Überlingens angeboten werden.
Verfahren
Die Inklusion schafft eine gemeinsame Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen. Eltern von Kindern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können nach einer qualifizierten Beratung durch den sonderpädagogischen Dienst selbst entscheiden, ob ihr Kind ein Sonderpädagogisches Bildungs-und Beratungszentrum (SBBZ) oder eine allgemeine Schule besuchen soll. An welcher allgemeinen Schule die Inklusion erfolgt entscheiden die beteiligten Schulen und das zuständige Schulamt.
Zieldifferenter Unterricht
Kinder mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot sollen ihren Voraussetzungen entsprechend gefördert werden, unabhängig davon, ob sie das Ziel der von ihnen besuchten Schule erreichen können oder nicht (zieldifferenter Unterricht).
Inklusion der Franz Sales Wocheler-Schule
Der Sonderschullehrer übernimmt hauptsächlich die beratende Funktion in der Inklusion. Es ist seine Aufgabe den Bildungsplan Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen vorzustellen, diesen den Lehrkräften zu vermitteln und auf Möglichkeiten der Umsetzung zu achten. Er unterstützt bei der Auswahl der Lerninhalte und Materialien. Die Bewertung und Benotung des Schülers geschieht in Rücksprache. Wenn die zeitlichen Ressourcen des Sonderpädagogen ausreichend sind, nimmt er in Abstimmung mit den Lehrkräften aktiv am Unterricht teil. Ein regelmäßiger und verlässlicher Austausch ist für die Zusammenarbeit der Kollegen eine der wichtigsten Voraussetzungen. Der Sonderpädagoge sieht sich in der Verantwortung für die Moderation, Organisation und Begleitung von Elterngesprächen. Des Weiteren ist er dafür verantwortlich bei Bedarf diagnostische Verfahren anzuwenden und den Antrag der Weiterbewilligung des Bildungsanspruches im zweijährigen Rhythmus zu stellen.
Aktuell
Im Schuljahr 2023/2024 ist ein Schüler inklusiv beschult an der Wiestorschule in Kl.7.