Das Kultusministerium Baden – Württemberg teilt aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionslage mit, dass die Maßnahmen in den Schulen verschärft werden (Pandemiestufe 3). Das bedeutet:
- Maskenpflicht im Unterricht ab Kl.5
- außerunterrichtliche Nutzung der Schulen ist nicht erlaubt
- die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen ist ausgesetzt