- Verordnung des Landes Baden-Württemberg über die Wiederaufnahme des Unterrichts
- Elternbrief der Kultusministerin Frau Dr. Eisenmann 2020_04_28_Corona_Ministerin_Schreiben_an_Eltern
- Presseinformation zur Wiederaufnahme des Unterrichts der Stadt Überlingen 200428 Wiederaufnahme des Schulbetriebs für Abschlusskla ssen ab 4. Mai
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Nun haben wir uns fast 6 Wochen nicht gesehen und ich muss euch sagen, wir vermissen euch sehr. Das ist einfach nix, eine Schule ohne Kinder. Schließlich sind wir Lehrer geworden, weil wir gerne mit euch zusammen arbeiten und nicht, weil wir euch aus der Ferne Hausaufgaben geben wollen. Aber so ist das jetzt und wir müssen alle durch. Seit letzter Woche wissen wir, dass wir zumindest die 8. und 9.Klässlern ab dem 04.Mai wiedersehen dürfen. Wir sind schon feste am Planen, wie das dann aussehen soll. Wie wir Unterricht machen mit dem Abstand, den wir alle einhalten müssen, wie wir die Hygieneregeln berücksichtigen, welcher Unterricht stattfinden kann und welcher nicht. Und viele andere Überlegungen mehr.
Als ihr gegangen seid, blühten noch die Krokusse, schaut mal, jetzt blüht der Flieder.
Passt auf euch auf!
Wir freuen uns auf euch! Bis bald!
Aktuelle Informationen vom Kultusministerium Baden Württemberg :
Am dem 4. Mai 2020 startet in Baden-Württemberg schrittweise und stark eingeschränkt der Schulbetrieb. Der Präsenzunterricht beginnt mit Schülerinnen und Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie mit den Schülerinnen und Schülern der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. „Wir machen erste, kleine Schritte zu mehr schulischer Normalität“, sagt Kultusministerin Susanne Eisenmann…..Weiterlesen auf der Seite des Kultusministeriums mit den Regelungen, die getroffen wurden.
Der Schulbetrieb in Baden-Württemberg beginnt wieder am 4.Mai, allerdings in veränderter Form. Wie es in unserer Schule aussehen wird, wissen wir noch nicht. Sie erhalten Informationen direkt von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern, sobald wir von den Schulbehörden ausreichend informiert wurden.